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Pädagogische Frühförderung Stormarn - Kostenübernahme

Kostenübernahme

Eltern entstehen keine Kosten. Kinder vom Säuglings- bis zum Schulalter, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung vorliegt, und Risikokinder haben nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Anspruch auf pädagogische Frühförderung (§§ 53 ff SGB XII - Eingliederungshilfe).

Zuständig für die Bewilligung von Frühförderleistungen ist der Sozialhilfeträger. Die Leistung ist einkommensunabhängig. Im Rahmen eines Erstkontaktes bei Ihnen zu Haus oder bei uns in der Praxis führen wir die für die Antragsstellung erforderliche Diagnostik durch und schlagen Förderschwerpunkte für Ihr Kind vor. Sofern ein Antrag auf Kostenübernahme Aussicht auf Erfolg hat, bereiten wir für Sie die Antragstellung vor, sorgen für die erforderlichen Berichte, stellen einen Förderplan auf und begleiten das Bewilligungsverfahren. Zudem verlangt der Sozialhilfeträger i.d.R. ein amtsärztliches Gutachten über den Förderbedarf des Kindes. Im Kreis Stormarn werden Sie und Ihr Kind zu einem Termin in das Gesundheitsamt nach Bad Oldesloe eingeladen. Über die Bewilligung der Kostenübernahme entscheidet der Fachdienst Sozialhilfe und Teilhabe. Von dort erhalten Sie einen Bescheid über den Umfang der bewilligten Frühförderleistungen (Fachleistungsstunden). Z.Z. muss man mit ca. 4 Monaten für das Bewilligungsverfahren rechnen.

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