Kostenübernahme
Eltern entstehen keine Kosten. Kinder vom Säuglings- bis zum Schulalter, die eine "Teilhabeeinschränkung" durch eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung erfahren, und Risikokinder haben nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Anspruch auf pädagogische Frühförderung (heilpädagogische Leistungen § 79 SGB IX).
Zuständig für die Bewilligung von heilpädagogischen Leistungen ist der örtliche Träger der Eingliederungshilfe. Für Kinder, die im Kreis Stormarn wohnen, ist der "Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche" die richtige Stelle. Auf Antrag wird dort der Förderbedarf Ihres Kindes formal festgestellt, der die Grundlage für die Kostenübernahme durch den Kreis Stormarn ist.
Wenn Sie eine Frühförderung z.B. aufgrund eines Hinweises durch Ihre Kinderärztin/Ihres Kinderarztes oder durch die Kindertagesstätte beantragen zu wollen, raten wir dazu keine Zeit zu verlieren. Das Bewilligungsverfahren dauert oftmals mehrere Monate. Sie können das entsprechende Formular des Kreises Stormarn hier herunterladen. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und schicken es an den Kreis Stormarn - Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, Reimer-Hansen-Straße 3, 23843 Bad Oldesloe. Legen Sie nach Möglichkeit Berichte von Ärzten, der Kindertagesstätte, Therapeuten o.a. bei, um den Bedarf zu unterstreichen. Sie können auch den Bericht unseres Entwicklungschecks als Anlage für Ihren Antrag nutzen.